Förderprogramme Ladeinfrastruktur
Förderungsmöglichkeiten für Elektromobilität
Förderdatenbank
Sie suchen nach aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihre Ladeinfrastruktur? In unserer fortlaufend aktualisierten und umfassenden Datenbank finden Sie die jeweils auf Bundes- oder Länderebene in Frage kommenden Förderangebote für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur.
Bundesweite Förderungen
Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus)
Laufzeit bis: 31.12.2025 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind
Förderhöhe: bis zu 6.000€
Fördergegenstand: E-Autos
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
- Erwerb (Kauf oder Leasing) eines E-Autos, das neu ist und erstmalig zugelassen wird oder bei der zweiten Zulassung im Inland
- gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben und nach dem 05.11.2019 erstmals zugelassen wurden
- E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen
- Netto-Listenpreis des Basismodells darf maximal 65.000,00 Euro betragen
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe:
- bis zu 900,00 € pro Ladepunkt
Wenn die Ladestationen mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. - Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Fördergegenstand:
- der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, die auf der Liste der geförderten Ladestationen steht
- den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
Fördergeber: KfW
Link zum Antrag: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
- Antragstellung vor Anschaffung erforderlich
- Kosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen
- mindestens sechs Jahre zweckentsprechende Nutzung
- Betrieb zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe:
- Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt.
- Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen – bündeln Sie also mindestens 10 Ladepunkte in einem Antrag.
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 12.857,14 Euro betragen.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Fördergegenstand:
- der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, inkl. Batteriespeicher
- die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagementsystem/ Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
Fördergeber: KfW
- Kommunen und Landkreise
- deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
- Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs und Leistungsvertrags.
- Betrieb zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien. Entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (z.B. Photovoltaikanlagen).
- Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen (10 Ladepunkte).
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 12.857,14 Euro betragen.
- Die Nutzung der Ladestation ist ausschließlich vorgesehen für das Aufladen kommunal genutzter elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie der elektrisch betriebenen Fahrzeuge der Beschäftigten der Kommune oder eines anderen öffentlichen Arbeitgebers, sofern sich der Dienstort der Beschäftigten auf dem Gebiet des Antragstellers befindet.
- Die Ladestation muss im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte von bis zu 22 Kilowatt Ladeleistung pro Ladepunkt aufweisen.
- Nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch 12 Monate nach Förderzusage, ist das Formular Verwendungsnachweis und Auszahlung bei der KfW einzureichen. Dazu muss die Ladestation über die OBELIS-Plattform (https://obelis.now-gmbh.de) angemeldet sein, über diese erhalten Sie die benötigte Reporting-ID, die Sie für die Auszahlung des Zuschusses benötigen.
KfW - Umweltprogramm
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
Fördergegenstand:
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff
- Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeug sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge
Fördergeber: KfW
Link zum Antrag: https://foerderassistent.kfw.de/oneApp?fundingPurpose=8&programId=240#generalRequestInformation
- In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Freiberufler
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
insbesondere folgende Maßnahmen:
- ressourceneffizienter und kreislauforientierter Umgang mit Ressourcen
- Luftreinhaltung / Lärmschutz / Klimaschutz
- Umweltfreundlicher Verkehr: z.Bsp. Anschaffung von gewerblich genutzten E-Autos und Errichtung von Ladestationen für E-Autos
- sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Laufzeit bis: 31.12.22
Förderhöhe:
Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können – abhängig vom Beihilferecht – variieren. Für den Kauf eines Verbrenners gibt es zwei Fördermöglichkeiten, wobei grundsätzlich die Mehrkosten für eine Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner förderfähig sind:
Eine Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer sogenannten De-minimis Beihilfe: vor allem kleinere Organisationen oder Unternehmen können einen Pauschalbetrag von 10.000 EUR pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur beantragen. Die Obergrenze für ein Vorhaben liegt bei 200.000 €.
- pro Fahrzeug (BEV) erhalten Sie 10.000 € ggf. abzgl. des Bundesanteils des BAFA-Umweltbonus
- pro Wallbox (AC; bis 22 kW) erhalten Sie 1.500,00 Euro
- pro Ladesäule (AC; bis 22 kW) erhalten Sie 2.500,00 Euro. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
- Eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten beantragen. Es werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60 % der Mehrkosten übernommen. Eine Förderung der Landeinfrastruktur ist hier nicht möglich. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur anderer Förderprogramme des Bundes (BMVI) oder der Länder in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
Fördergegenstand: Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und der Aufbau von Ladeinfrastruktur
Fördergeber: Bundesumweltministerium
Verbände, Vereinigungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen insbesondere:
- Wohlfahrtsverbände, kirchliche Körperschaften und ihre Arbeitsgemeinschaften, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime
- Ambulante oder stationäre Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und deren Träger
- Stationäre Altenhilfe und Wohngruppen
- Behindertenwerkstätten
- Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie
- Müttergenesungswerke
- Kindergärten, Kindertagesstätten
- Schulen, Bildungs- und Jugendeinrichtungen
- Gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- Mehrgenerationenhäuser mit offenem Tagestreffpunkt
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Kieztreffs und Begegnungsstätten
- Flüchtlingseinrichtungen
- Obdachloseneinrichtungen und Tafeln
- Bibliotheken
- Träger des Brand- und Katastrophenschutzes und Rettungswesens
- Selbsthilfegruppen und Sozialberatungsstellen
- Jugendherbergen und Familienferienstätten
- Träger der beruflichen Eingliederung und beruflichen Weiterbildung
- Bildungsträger der Sozialen Arbeit
- Frauenhäuser
- Einrichtungen der Jugendhilfe und SOS-Kinderdörfer
- Einrichtungen zur Betreuung und Behandlung suchtkranker Menschen
- Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass vor Bewilligung des Antrags (Eingang Zuwendungsbescheid) mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
- Die Beschaffung der Elektrofahrzeuge und ggf. Ladeinfrastruktur soll umgehend nach Bewilligung erfolgen und sollte möglichst innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Der späteste Endtermin ist der 30.09.2022.
- Einrichtungs- oder Unternehmenssitz in Deutschland.
Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr
Laufzeit bis: 31.12.22
Förderhöhe:
Die zulässige Beihilfeintensität beträgt für die Fördergegenstände nach Nr. 1 und 3 maximal 40 % der beihilfefähigen Investitionsmehrkosten bzw. -ausgaben.Für den Fördergegenstand nach Nr. 2 beträgt die zulässige Beihilfeintensität maximal 80 % der beihilfefähigen Investitionsmehrkosten bzw. -ausgaben.
Fördergegenstand:
Beschaffung (Kauf oder Leasing) von Linienbussen mit diesel-elektronischem- und batterie-elektrischem-Antrieb durch Verkehrsbetriebe zur der Pesonenbeförderung im ÖPNV. Gefördert werden folgende Gegenstände:
- Diesel-elektrische Hybridbusse mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse),
- Batterie-elektrische Busse (Batteriebusse) die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch betrieben werden,
- Ladeinfrastruktur
Fördergeber: Bundesumweltministerium
Link zum Antrag: https://vdivde-it.de/de/formulare-fuer-foerderprojekte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Personen im ÖPNV zu transportieren (Verkehrsbetriebe).
Förderfähig ist die Anschaffung von Plug-In-Hybrid- und/oder batterie-elektrischen Fahrzeugen, sofern es sich
- um Neufahrzeuge handelt,
- mehr als fünf Fahrzeuge beschafft werden,
- sie im ÖPNV eingesetzt werden,
- die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sichergestellt wird sowie
- die Lieferzusage eines Herstellers vorgelegt wird
- Antragsteller den Förderbedarf anhand einer nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung über die Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge (TCO-Berechnung) nachweisen.
Plug-In-Hybridbusse müssen darüber hinaus folgende Mindeststandards erfüllen, deren Nachweis anhand einer Herstellerbescheinigung im Antrag zu erfolgen hat:
- Die CO2-Emissionen werden um mindestens 35% gegenüber einem vergleichbaren Linienbus ohne Hybridtechnologie reduziert.
- Der Dieselmotor erfüllt die Euro VI-Norm. Zudem sind die Fahrzeuge mit einem geschlossenen Partikelfiltersystem auszustatten.
- Die Lärmemissionen betragen maximal 73 dB(A) bei einer Motorleistung ≤ 150 kW bzw. 76 dB(A) bei einer Motorleistung > 150 kW (Typprüfwerte).
Förderungstitel
Laufzeit bis: –
Förderhöhe: -€
Fördergegenstand: –
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Fördergeber: –
Landesweiteförderungen
Thüringen
E-mobil Invest
Laufzeit bis: 31.12.22
Förderhöhe: max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000 EUR
Fördergegenstand: Errichtung und Modernisierung von Ladeinfrastruktur, E-Fahrzeuge, Umrüstung auf elektrischen Antrieb
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Link zum Antrag: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/e-mobilinvest#download
Kommunale Unternehmen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und eigener Rechtspersönlichkeit, im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts, Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind sowie gemeinnütze Organisationen und Wohlfahrtsverbände.
- Mindestbetriebsdauer von 5 Jahren
- Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
- Zugänglichkeit zu öffentlichen Ladestationen mind. 12 Stunden werktags
- Roaming-Fähigkeit für ein in Thüringen etabliertes Zugangs- und Bezahlsystem
Elektromobilität
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe: 75% der Anschaffungsausgaben, max. 30.000 EUR
Fördergegenstand: u.a. Ladesysteme für alternativ angetriebene Fahrzeuge inkl. Installation und innovativer Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien
Fördergeber: Thüringer Aufbaubank
Unternehmen und sonstige juristische Personen, Thüringer Forschungsreinrichtungen
- zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 3.000 EUR betragen
- Förderhöhe beträgt für nicht DC-Ladestationen max. 15.000 EUR je Ladestation
- Projekte müssen nach den Vorschriften des TMWWDG förderwürdig sein
- Energieträger muss aus erneuerbaren Energien erzeugt sein
- Zweckbindungsfrist von 3 Jahren
Schleswig-Holstein
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Laufzeit bis: 31.12.22
Förderhöhe: 50% der förderfähigen Kosten, d.h. für die Wallbox (max. EUR 600), Installations- und Anschlusskosten (max. EUR 450) sowie die Kosten für die Herstellung oder Erweiterung des Netzanschlusses
Fördergegenstand: u.a. Ladepunkt für E-Autos
Fördergeber: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Link zum Antrag: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima
Privatpersonen
Ladepunkt mit mindestens 11kW und maximal 22kW Leistung
Niedersachsen
Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von Ladegeräten für Elektrofahrräder und E-Autos an P+R- und B+R-Anlagen an ÖPNV-Stationen
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe: 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 7.500 EUR für Ladesäulen für E-Autos, max. 6.000 EUR für Ladesäulen für Elektrofahrräder
Fördergegenstand: Ladegeräte für die Aufladung von Elektrofahrrädern und E-Autos
Fördergeber: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbh
Gebietskörperschaften sowie private Unternehmen mit mehr als 50% öffentlicher Beteiligung
- gewerbliche Ladestationsbetreiber erhalten keine Förderung
- Ladegeräte für E-Autos müssen Schnelllader sein, Ladegeräte für Elektrofahrräder müssen mehrere Akkus an einem Tag laden können
- Ladesäulen sind vorrangig für die Nutzung durch Kunden des ÖPNV sicherzustellen
- Projekte werden nur gefördert ab einen Mindestvolumen von 35.000 EUR Ausgaben
- Zweckbindung 5 Jahre
Nordrhein-Westfalen
Progres.nrw. Emissionsarme Mobilitität
Laufzeit bis: 31.12.2023
Förderhöhe: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max 24.000 EUR bei Beratung, max. 4.800 EUR pro Ladepunkt), bis zu 60% der Anschaffungskosten, max. 60.000 EUR für E-Fahrzeuge, 60% Anschaffungskosten bei E-Lastenfahrrädern, max. 4.200 EUR
Fördergegenstand: Umsetzungsberatung und -konzepte, Ladeinfrastruktur, E-Fahrzeuge, E-Lastenfahrräder, Konzepte, Studien und Analysen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Kommunen und kommunale Betriebe
- nur nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, Reduzierung max. Zuschuss auf 1.600 EUR bei Wallboxen
- Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von E-Fahrzeugen, Reduzierung max. Zuschuss 30.000 EUR bei batterieelektrischen Fahrzeugen
Progres.nrw. Emissionsarme Mobilitität
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max 15.000 EUR bei Beratung, max. 5.000 EUR pro Ladepunkt), 30% Anschaffungskosten bei E-Lastenfahrrädern, max. 1.000 EUR
Fördergegenstand: Umsetzungsberatung und -konzepte, Ladeinfrastruktur, E-Lastenfahrräder
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Natürliche Personen
- Beratungszuschuss nur für Eigentümer von Mietgebäuden mit mindestens 4 Wohnungen
- Bei nicht öffentlich zugänglichem Ladepunkt reduziert sich Förderhöhe auf max. 1.000 EUR pro Ladepunkt. Zuschuss E-Lastenfahrrad nur bei Erstwohnsitz in Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung.
Progres.nrw. Emissionsarme Mobilitität
Laufzeit bis: 31.12.23
Förderhöhe: 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max 15.000 EUR bei Beratung, max. 5.000 EUR pro Ladepunkt), max. 8.000 EUR für E-Fahrzeuge, 30% Anschaffungskosten bei E-Lastenfahrrädern, max. 2.100 EUR
Fördergegenstand: Umsetzungsberatung und -konzepte, Ladeinfrastruktur, E-Fahrzeuge, E-Lastenfahrräder, Konzepte, Studien und Analysen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Juristische Personen
- Beratungszuschuss nur für Eigentümer mit mindestens 4 Wohnungen oder Besitz von mindestens 5 gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Arbeitgeber mit mindestens 5 Stellplätzen für Arbeitnehmer
- bei nicht öffentlich zugänglichem Ladepunkt reduziert sich Förderhöhe auf max. 1.000 EUR (Wallbox) bzw. 3.000 EUR (Ladesäule) pro Ladepunkt
- Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von E-Fahrzeugen, max. 4.000 EUR für Fahrzeuge <2,3t, ohne Limit für die Anschaffungskosten
Baden-Württemberg
BW-e-Gutschein
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe: 3.000 EUR
Fördergegenstand: Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten
Fördergeber: L-Bank
Link zu Antrag: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein.html
E-Auto-Besitzer
- E-Auto: vollelektrisch oder Brennstoffzelle
- auch Leasingmodelle
- für bis zu 100 E-Autos
BW-e-Solar-Gutschein
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe:
- 1.000 Euro erhalten Sie vom Verkehrsministerium im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben.
- 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
- Bei der vorliegenden Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Kauf oder das leasing von neuen Elektrofahrzeugen bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation). Zu den geförderten Fahrzeugen zählen E-Pkw, vierrädrige E-(Leicht-) Kraftfahrzeuge sowie leichte E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 E-moG).
Fördergeber: L-Bank
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben sowie zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.
- Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (Förderung von max. 3 Jahren) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
- Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen).
- Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweisen.Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.
Laden und sparen
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe:
- 200-Euro-Bonus (und ggf. niedrigere Stromkosten)
- Melden Sie Ihre Ladestation bei der Netze BW GmbH an und geben Sie dieser Zugriff darauf, erhalten Sie dafür einen 200 Euro Bonus
- Für das Aufladen von E-Fahrzeugen berechnet die Netze BW GmbH an diesem Anschluss dann auch niedrigere Netzentgelte als für den normalen Haushaltsstrom. Netzentgelte bezahlen Sie im Regelfall „integriert“, also nicht direkt an den Netzbetreiber. Diese sind Bestandteil der Gesamtrechnung von Ihrem Stromversorger. Fragen Sie deshalb nach einem passenden Tarif, der die günstigeren Netzkonditionen für Ihre Ladestation berücksichtigt. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, solche Tarife anzubieten.
Fördergegenstand:
Der Zugriff der Netze BW GmbH auf Ihre private Ladestation (geplante oder bestehende Anlagen) wird gefördert.
Fördergeber: Netze BW GmbH
Link zu Antrag: https://assets.ctfassets.net/xytfb1vrn7of/1awcjPLRbQkCwwawqAY0o8/cf6e810c1c2b9bfaa254eaf02fcde916/IV_NetzeBW_Flyer_Lades__ulenbonus_2022.pdf
Betreiber von privaten Ladestationen
Die Ladestation wird durch den Einbau eines separaten Zählers und Steuergeräts in der Hausinstallation durch die Netze BW GmbH ferngesteuert. Die Ladestation wird über einen Kontakt des Funkrundsteuerempfängers gesteuert. Hinter diesem Kontakt ist ein Fahrplan hinterlegt, in dem der Leistungsbezug der Ladestation täglich von 19 Uhr – 23 Uhr auf einphasig 8 A / ca. 1,8kW bzw. dreiphasig je-weils 8 A / ca. 5,5kW reduziert wird.
Hessen
Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber
Laufzeit bis: Es kann ein Antrag für den nächsten Aufruf gestellt werden
Förderhöhe: bis zu 40% der Investitionskosten
Fördergegenstand: Ladeinfrastruktur inkl. Planungsleistungen, Netzanschluss und Erdarbeiten
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Unternehmen und Organisationen
- Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- Zuwendungssumme muss zwischen 8.000 und 500.000 EUR liegen
- Fördersumme für Erd- und Planungsarbeiten bis max. 10.000 EUR pro Standort
- Umsetzung im Jahr 2020 mit Beginn März/April 2020
Bayern
Momentan sind keine Förderung in diesem Bundesland verfügbar.
Brandenburg
Momentan sind keine Förderung in diesem Bundesland verfügbar.
Hamburg
Projekt Elbe - Förderung des Aufbaus von Ladestationen an Gebäuden und auf Firmenarealen
Laufzeit bis: 30.09.22
Förderhöhe: max. 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördergegenstand: Ladeeineinrichtung, Make-ready-Kosten sowie Installation und Betrieb
Fördergeber: IFB Hamburg
Link zum Antrag: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/elbe-electrify-buildings-for-evs#downloads
Unternehmen
- Kauf oder Leasing
- Zusammenarbeit mit einem am Projekt beteiligten CPO oder Dritten, der Ladeeinrichtungen zur Verfügung stellt, die die projektbezogenen technischen Anforderungen erfüllt
- Mitwirkung zur Erreichung der Forschungsziele
Förderung für Gewerbetreibende und Kommunen
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe: 40% der Mehrkosten gegenüber Verbrenner-Fahrzeug
Fördergegenstand: Leasing bestimmter E-Autos
Fördergeber: Leasinggeber, die Förderung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Kommunen
- Sitz oder Betriebsstätte in Metropolregion Hamburg und Nutzung überwiegend dort
- mindestens 24 Monate Leasingdauer
- Nutzung für den Arbeitsweg nach Hamburg
Berlin
Momentan sind keine Förderung in diesem Bundesland verfügbar.
Sachsen-Anhalt
Momentan sind keine Förderung in diesem Bundesland verfügbar.
Sachsen
Momentan sind keine Förderung in diesem Bundesland verfügbar.
Saarland
Momentan sind keine Förderung in diesem Bundesland verfügbar.
Rheinland-Pfalz
Momentan sind keine Förderung in diesem Bundesland verfügbar.
Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Laufzeit bis: 31.12.2023
Förderhöhe: bis zu 60% bzw. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördergegenstand: Maßnahmen, die der direkten und indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen
Fördergeber: Landesförderinstitut
Link zum Antrag: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/klimaschutz-projekte-in-wirtschaftlich-taetigen-organisationen/
wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen
- Betriebsstätte und Durchführung des Projektes in Mecklenburg-Vorpommern
- Projektstandort im Eigentum befindet oder ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden kann
- Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 20.000 EUR betragen
- Amortisationsdauer mindestens 5 Jahre
KfW - Umweltprogramm
Laufzeit bis: bis auf weiteres
Förderhöhe: Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
Fördergegenstand:
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff
- Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeug sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge
Fördergeber: KfW
Link zum Antrag: https://foerderassistent.kfw.de/oneApp?fundingPurpose=8&programId=240#generalRequestInformation
- In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Freiberufler
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Für Vorhaben im Ausland: auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
insbesondere folgende Maßnahmen:
- ressourceneffizienter und kreislauforientierter Umgang mit Ressourcen
- Luftreinhaltung / Lärmschutz / Klimaschutz
- Umweltfreundlicher Verkehr: z.Bsp. Anschaffung von gewerblich genutzten E-Autos und Errichtung von Ladestationen für E-Autos
- sonstige Umweltschutzmaßnahmen