Nutzungsbedingungen der OLI Move App

§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen 

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Nutzer und OLI in Bezug auf die Nutzung der OLI Move App durch den Nutzer. Über die OLI Move App bietet OLI registrierten Nutzern und Betreibern die Möglichkeit, untereinander Nutzungsüberlassungs- und Ladestromverträge abzuschließen, die es dem Nutzer insbesondere ermöglichen, seinen Ladevorgang über die OLI Move App zu starten bzw. zu steuern und sein Nutzungsentgelt an den Betreiber zu bezahlen. Die Tätigkeit der OLI beschränkt sich auf die Vermittlung der Nutzungsüberlassungs- und Ladestromverträge. OLI wird nicht Vertragspartei eines zwischen Nutzer und Betreiber über die OLI Move App abgeschlossenen Vertrages. OLI ist daher insbesondere nicht für den Inhalt dieser Verträge und – soweit in diesen Nutzungsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten ist – auch nicht für deren Durchführung (z. B. für die Stromlieferung über die Ladestation) verantwortlich.  

Diese Nutzungsbedingungen enthalten unter anderem vom Nutzer einzuhaltende Vorgaben in Bezug auf das Nutzerkonto (einschließlich der Registrierung) sowie den Abschluss der über die OLI Move App vermittelten Verträge zwischen Nutzer und Betreiber einschließlich der Abrechnung von Nutzungsentgelten. Zudem finden sich Regelungen zur Verfügbarkeit der OLI Move App sowie zum Störungsmanagement.  

  1. § 2 Begriffsbestimmungen 

Nutzer“ ist eine natürliche Person, die die OLI Move App auf ihrer Endeinrichtung (z.B. Smartphone, Tablet) heruntergeladen hat. 

Betreiber“ ist eine natürliche oder juristische Person, die dem Nutzer nach Abschluss eines Nutzungsüberlassungs- und Ladestromvertrags (über die OLI Move App) eine Ladeeinrichtung zur Nutzung überlässt und dem Nutzer seinen Bedarf an Ladestrom für die überlassene Ladeeinrichtung für elektrische Kraftfahrzeuge liefert. 

OLI“ ist die „OLI Systems GmbH“, Silberburgstraße 112, 70176 Stuttgart, als Betreiberin der OLI Move App. 

OLI Move App“ ist die vom Nutzer auf sein Endgerät heruntergeladene App, über die OLI Nutzern und Betreibern die Möglichkeit eröffnet, untereinander Nutzungsüberlassungs- und Ladestromverträge abzuschließen, die es dem Nutzer sodann unter anderem ermöglicht, seinen Ladevorgang über die OLI Move App zu starten bzw. steuern und sein Nutzungsentgelt an den Betreiber zu bezahlen.  

unberechtigter Dritter“ ist eine natürliche Person, die vom Betreiber nicht zur Nutzung der vom Nutzer heruntergeladenen OLI Move App berechtigt worden ist. 

  1. § 3 Herunterladen der OLI Move App 

Die Nutzung der OLI Move App setzt voraus, dass die OLI Move App vom späteren Nutzer aus einem App-Store auf dessen Endgerät heruntergeladen wird.  

  1. § 4 Registrierung  

  1. (1) Um die einzelnen Services der OLI Move App nutzen zu können, ist eine Registrierung des Nutzers in der OLI Move App erforderlich. Ein Internetzugang ist erforderlich. 

  1. (2) Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss der Nutzer die von OLI abgefragten Informationen (z. B. seinen Vor- und Nachnamen, seine E-Mail-Adresse und die gewünschten Zahlungsmodalitäten) angeben und ein Passwort auswählen. Zudem muss der Nutzer nach entsprechender Aufforderung einen von OLI festgelegten Identifikationsnachweis erbringen (z.B. indem der Nutzer den persönlichen QR-Code, welcher ihm zuvor per E-Mail übersendet wurde, einscannt). Nach erfolgreicher Registrierung wird für den Nutzer ein entsprechendes Nutzerkonto angelegt.  

  1. (3) Mehrfachregistrierungen eines Nutzers sind nicht möglich. 

  1. (4) Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen ist nur für Volljährige gegeben. 

  1. § 5 Nutzerkonto 

  1. (1) Die Nutzung der einzelnen Services der OLI Move App setzt voraus, dass sich der Nutzer nach vorheriger Registrierung und vorherigem Anlegen eines Nutzerkontos mit seinen Login-Daten in seinem Nutzerkonto anmeldet.  

  1. (2) Der Nutzer hat die Möglichkeit, in seinem Nutzerkonto die dort hinterlegten Angaben (z. B. seine persönlichen Angaben) zu ändern.  

  1. (3) Nach Beendigung des Nutzungs- und Ladestromvertrages ist die Funktion, Ladevorgänge zu starten, für den Nutzer gesperrt. Der Nutzer hat weiterhin die Möglichkeit auf die Historie der gestarteten Ladevorgänge und Abrechnungen zuzugreifen. 

  1. (4) Der Nutzer hat die Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto (insbesondere sein Passwort) vor einem unbefugten Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Wenn seitens des Nutzers die Vermutung und/oder Kenntnis besteht, dass unberechtigte Dritte Zugriff auf bzw. Kenntnis von seinem Passwort erlangt haben, ist dieses unverzüglich durch den Nutzer zu ändern.   

  1. (5) OLI ist berechtigt, den Zugriff des Nutzers auf sein Nutzerkonto zur OLI Move App vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren, wenn die berechtigte Annahme besteht, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, insbesondere, wenn das Nutzerkonto durch unbefugte Dritte genutzt wird. 

  1. (6) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto löschen. Nach der Löschung ist dem Nutzer nicht mehr möglich Ladevorgänge auszulösen oder seine Ladehistorie einzusehen. Mit der Löschung des Nutzerkontos wird NICHT automatisch auch der Nutzungs- und Ladestromvertrag gekündigt. 

  1. (7) OLI ist berechtigt, zwei Jahre nach Beendigung des Nutzungs- und Ladestromvertrages das zugehörige Nutzerkonto zu löschen. Hierrüber wird OLI den Nutzer im Voraus mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen informieren.  

  1. § 6 Abschluss und Kündigung von Nutzungsüberlassungs- und Ladestromverträgen über die OLI Move App  

  1. (1) Der Nutzer kann mit dem Betreiber über die OLI Move App einen Nutzungsüberlassungs- und Ladestromvertrag abschließen. OLI leitet das vom Nutzer über die OLI Move App abgegebene Angebot auf Abschluss eines Nutzungsüberlassungs- und Ladestromvertrags an den jeweiligen Betreiber weiter. Über die OLI Move App und per E-Mail erhält der Nutzer eine Mitteilung, ob der Betreiber das Angebot angenommen hat und somit ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Betreiber zustande gekommen ist. OLI wird nicht Vertragspartei dieses zwischen Nutzer und Betreiber abgeschlossenen Vertrages und ist daher auch nicht für den Inhalt des Vertrages und dessen Durchführung verantwortlich. 

  1. (2) Den von ihm abgeschlossenen Nutzungsüberlassungs- und Ladestromvertrag kann der Nutzer in seinem Nutzerkonto in der OLI Move App einsehen.  

  1. (3) Der Nutzer kann den über die OLI Move App geschlossenen Vertrag unter Einhaltung der in dem Nutzungsüberlassungs- und Ladestromvertrag festgelegten Kündigungsfristen über die OLI Move App kündigen. 

  1. § 7 Starten und Verwalten der Ladevorgänge  

  1. (1) Der Nutzer kann über die OLI Move App seine Ladevorgänge freischalten, die für die Ladung benötigte Energiemenge und die verfügbare Zeit einstellen sowie die getätigten Ladungen einsehen.  

  1. (2) Der Nutzer kann das nach Maßgabe des Nutzungsüberlassungs- und Ladestromvertrages gegenüber dem Betreiber geschuldete Nutzungsentgelt sowie das Entgelt für die Ladevorgänge nach Freischaltung durch den Betreiber über die OLI Move App begleichen. OLI ist insoweit berechtigt, für den Zahlungsvorgang einen Zahlungsdienstleister auszuwählen.  

  1. (3) Der Nutzer erhält unter „Rechnungen“ einen Überblick über seine letzten Rechnungen, einschließlich der geladenen kWh und der Ladekosten in Euro. 

  1. § 8 Hilfecenter, Störungsmanagement 

  1. (1) Bei Fragen rund um die OLI Move App kann der Nutzer auf die im Hilfecenter hinterlegten FAQs zugreifen. 

  1. (2) Erkennt der Nutzer eine Funktionsstörung oder anderweitige Beeinträchtigungen der OLI Move App oder an der von dem Betreiber überlassenen Ladinfrastruktur, kann er diesen Umstand OLI im Hilfecenter melden. Hierzu wählt der Nutzer sein Anliegen aus und beschreibt dieses. Er kann bei Bedarf eine Anlage (bspw. eine Fotoaufnahme) hochladen und sodann das Ticket erstellen. 

  1. (3) Störungsmeldungen an der Ladeinfrastruktur leitet OLI an den Betreiber weiter. Für die Bearbeitung derartiger Störungsmeldungen, sofern nicht direkt OLI-Komponenten betroffen sind, ist OLI nicht verantwortlich. 

  1. (4) OLI teilt dem Nutzer den Eingang des Tickets sowie den Status der Störung nach Bearbeitung per E-Mail mit. 

  1. § 9 Verfügbarkeit der OLI Move App 

Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der OLI Move App besteht nicht, insbesondere ist OLI jederzeit berechtigt, Wartungen an der OLI Move App durchzuführen sowie Updates und/oder Upgrades (Aktualisierungen) einzuspielen. 

  1. § 10 Laufzeit des Nutzungsverhältnisses 

  1. (1) Diese Nutzungsbestimmungen regeln das Nutzungsverhältnis zwischen dem Nutzer und OLI ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer diese akzeptiert. Die Nutzungsbedingungen gelten grundsätzlich für unbestimmte Zeit. 

  1. (2) Das Nutzungsverhältnis endet, indem der Nutzer das Nutzerkonto deaktiviert. Endet der Nutzungsüberlassungs- und Ladestromvertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber, kann der Nutzer weiterhin auf die Historie der getätigten Ladevorgänge zugreifen. Ein Ladevorgang kann hingegen nicht mehr über die OLI Move App gestartet werden. 

  1. § 11 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Nutzungsbedingungen eine Lücke herausstellen, so bleiben die Nutzungsbedingungen im Übrigen davon unberührt.

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